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Domains: Registrierungs- und Validierungspflichten für Domains (NIS2)

Für die EU-Richtlinie NIS2 ist eine Überprüfung der Registrierungsdaten der Domain-Inhaber notwendig. Mehr zu NIS2 erfährst du hier.

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Verfasst von Isabell Bergmann
Vor über 4 Wochen aktualisiert

Durch die EU-Richtlinie NIS2 treten europaweit verbindliche Anforderungen an Registrierungsdaten von Domaininhabern in Kraft. Diese Vorgaben betreffen alle Domaininhaber, unabhängig von Provider oder TLD (TLDs sind beispielsweise .de, .com oder .net).

Damit deine Domains weiterhin ordnungsgemäß registriert und betrieben werden können, möchten wir dich über die wichtigsten Punkte der EU-Richtlinie NIS2 informieren.

Was ändert sich durch NIS2?

Registrare und Provider sind verpflichtet, folgende Daten zu erfassen und zu überprüfen:

  • vollständige und korrekte Registrierungsdaten

  • gültige E-Mail-Adresse

  • gültige Telefonnummer

  • vollständige Anschrift

  • ggf. Nachweis der Organisation bei Unternehmensdomains

Es kann erforderlich werden, ein Dokument zur Verifizierung deiner angegebenen Daten einzureichen. Sollte das bei dir notwendig sein, meldet sich unser Support per Mail bei dir.

Welche Dokumente können zur Verifizierung eingereicht werden?

Sollte es bei deiner angegebenen Adresse zu Unstimmigkeiten kommen, ist es notwendig, ein Dokument zur Verifizierung einzureichen. Du kannst folgende Dokumente einreichen.


Für Privatpersonen:

  • Ausweis

  • Einwohnermelderegister

  • Aufenthaltserlaubnis

  • Strom-, Gas- und Wasserrechnung

  • Kontoauszug

  • Steuerbescheinigung

  • vergleichbare offizielle Dokumente

Für Firmen / Organisation:

  • Firmenregister / Bundesanzeiger

  • Gründungsdokumente

  • Strom-, Gas- und Wasserrechnung

  • Kontoauszug

  • Steuerbescheinigung

  • vergleichbare offizielle Dokumente

Anhand dieses Dokumentes wird die Gültigkeit deiner angegebenen Adresse gegengeprüft:

  • Stadt: Gibt an, ob die angegebene Stadt ein gültiger Teil der Adresse ist, basierend auf den folgenden Prüfungen:
    - Straße-Stadt-Prüfung
    - Stadt-Postleitzahl-Prüfung
    Wenn mindestens eine dieser Bedingungen eine Übereinstimmung ergibt, wird die Stadt als gültig angesehen.

  • Stadt zur Postleitzahl: Die Stadt zur Postleitzahl gilt als gültig, wenn die Stadt tatsächlich innerhalb des angegebenen Postleitzahlengebiets liegt.

Wichtiger Hinweis zu veröffentlichten Daten

  • Wenn du im Feld „Firma“ einen Firmennamen einträgst, zählst du als juristische Person.
    Das bedeutet, deine Organisationsdaten inkl. Anschrift werden im öffentlichen WHOIS/RDDS angezeigt.

  • Wenn deine keine Firma angibst, giltst du als natürliche Person.
    → Deine persönlichen Daten werden nicht öffentlich angezeigt.

Was passiert bei fehlender oder ungültiger Validierung?

Registrierungsstellen können in diesem Fall:

  • Domainregistrierungen ablehnen,

  • bestehende Domains sperren,

  • Domains im schlimmsten Fall löschen.

Mit deiner Mithilfe stellen wir sicher, dass deine Domains ohne Unterbrechung betrieben werden können. Solange unser Support-Team dich nicht kontaktiert, musst du keine Dokumente proaktiv einreichen :)


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